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BGH, 21.06.1994 - 4 StR 150/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 20 StGB; § 63 StGB; § 323a StGB
Vollrausch (Merkmale und Voraussetzungen der Annahme eines pathologischen Rausches) - Wolters Kluwer
Schuldfähigkeit - Blutalkohol - Pathologischer Rausch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 40, 198
- NJW 1994, 2426
- MDR 1994, 1132
- NStZ 1994, 480
- StV 1994, 650
- JR 1995, 115
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.03.1987 - 1 StR 72/87
Krankhaft herabgesetzte Alkoholverträglichkeit; Aussetzung der Unterbringung im …
Auszug aus BGH, 21.06.1994 - 4 StR 150/94
Sollte der neue Tatrichter wiederum zu der Annahme eines pathologischen Rausches gelangen, so wird er bei dem Angeklagten, der sich bereits im Übergangsstadium von der psychischen zur physischen Alkoholabhängigkeit befindet, jedoch bislang keine Behandlungsbereitschaft gezeigt hat, unter Berücksichtigung der während seiner vorläufigen Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gewonnenen Erkenntnisse bei bestehender Wiederholungsgefahr die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu erwägen haben (vgl. BGHSt 7, 35; 10, 57; 34, 313;… Hanack in LK 11. Aufl. § 63 Rdn. 63 ff, 72). - BGH, 28.05.1954 - 1 StR 146/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 21.06.1994 - 4 StR 150/94
Sollte der neue Tatrichter wiederum zu der Annahme eines pathologischen Rausches gelangen, so wird er bei dem Angeklagten, der sich bereits im Übergangsstadium von der psychischen zur physischen Alkoholabhängigkeit befindet, jedoch bislang keine Behandlungsbereitschaft gezeigt hat, unter Berücksichtigung der während seiner vorläufigen Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gewonnenen Erkenntnisse bei bestehender Wiederholungsgefahr die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu erwägen haben (vgl. BGHSt 7, 35; 10, 57; 34, 313;… Hanack in LK 11. Aufl. § 63 Rdn. 63 ff, 72). - BGH, 29.05.1951 - 1 StR 231/51
Auszug aus BGH, 21.06.1994 - 4 StR 150/94
Die Annahme eines pathologischen Rausches, der zwar wie der normale oder abnorme Alkoholrausch unter die von § 323a StGB erfaßten Rauschzustände fällt (vgl. BGHSt 1, 196), vom Betroffenen aber bei erstmaligem Auftreten in der Regel nicht vorhersehbar und deshalb schuldlos herbeigeführt ist, bedarf daher einer eingehenden Begründung; dabei sind die in der forensischen Psychiatrie im Zusammenhang mit dieser seltenen psychopathologischen Erscheinungsform erörterten typischen Ausgestaltungsmerkmale zu berücksichtigen. - BGH, 18.12.1956 - 5 StR 403/56
Auszug aus BGH, 21.06.1994 - 4 StR 150/94
Sollte der neue Tatrichter wiederum zu der Annahme eines pathologischen Rausches gelangen, so wird er bei dem Angeklagten, der sich bereits im Übergangsstadium von der psychischen zur physischen Alkoholabhängigkeit befindet, jedoch bislang keine Behandlungsbereitschaft gezeigt hat, unter Berücksichtigung der während seiner vorläufigen Unterbringung in einer Entziehungsanstalt gewonnenen Erkenntnisse bei bestehender Wiederholungsgefahr die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu erwägen haben (vgl. BGHSt 7, 35; 10, 57; 34, 313;… Hanack in LK 11. Aufl. § 63 Rdn. 63 ff, 72).
- BGH, 18.07.2013 - 4 StR 196/13
Vollrausch (schuldhaftes Herbeiführen des pathologischen Rausches bei erstmaligem …
Daher kommt hier die Entscheidung des Senats nicht zum Tragen, dass ein pathologischer Rausch vom Betroffenen bei erstmaligem Auftreten in der Regel nicht vorhersehbar und deshalb schuldlos herbeigeführt ist (Senatsurteil vom 21. Juni 1994 - 4 StR 150/94, BGHSt 40, 198, 199 f.).